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Mit rechtem Link können Sie das Antragsformular im pdf-Format downloaden. Es besteht die
Möglichkeit, es direkt am Bildschirm auszufüllen und dann erst auszudrucken, natürlich können
Sie es aber auch zuerst ausdrucken und dann von Hand ausfüllen.

Sie können in unserem Honorargeneralkonsulat Visa zur Einreise nach Thailand beantragen
und/oder Beglaubigungen von Dokumenten und Urkunden vornehmen lassen.

Passangelegenheiten thailändischer Staatsangehöriger können nur direkt bei der Königlich
Thailändischen Botschaft, Lepsiusstr. 64-66, 12163 Berlin, Telefon (030) 794-810 oder beim
Königlich Thailändischen Generalkonsulat, Kennedyallee 109, 60596 Frankfurt, Telefon (069)
698 68-0 bearbeitet werden.

Neue Bestimmungen zum Non-Immigrant Visum "O"
Zu den bisher bekannten Visabestimmungen haben sich folgende Änderungen ergeben:

- Non-Immigr.Visum "O" für Rentner:
Mindestalter 50 Jahre
Mindestrenteneinkommen: EUR 1.200,-- mtl.
Außer den bekannten Unterlagen mit
einzureichen: 1 Kopie der (eingeschweißten)
S.1 des Reisepasses.

- Non-Immigr.Visum "O" für Personen, die mit
einem thailändischen Staatsbürger verheiratet
sind:
Außer den bekannten Unterlagen sind mit ein-
zureichen:
Eine Kopie der (eingeschweißten) S.1 des
Reisepasses und
eine Kopie des aktuellen Reisepasses des
thailändischen Ehepartners.

23.12.2009 13:42

Gratis-Touristen-Visa
Seit dem 25.Juni 2009 bis auf Widerruf werden Touristen-Visa mit einer Einreise gratis erteilt.
Die Vergünstigung gilt nur für diese Reiseform. Im übrigen bleiben die Visabestimmungen unverändert.

Die Voraussetzung für die Gratiserteilung ist die Vorlage einer Kopie des Flugtickets für die Hin- und Rückreise.

Desweiteren sind die üblichen Unterlagen zur Beantragung eines Visums, d.h.
- Reisepaß mit einer Mindestgültigkeit von 6
Monaten am Tag der Einreise,
- 1 Original-Paßfoto
- 1 Fotokopie der (eingeschweißten) 1.Paßseite
- bei allen EU-Staatsangehörigen außer
Deutschen nachgewiesener Wohnsitz in
Deutschland*
- 1 ausgefüllter und persönlich unterschriebener
Visaantrag (bei Minderjährigen Unterschrift
beider Elternteile mit Ausweiskopien).
- Der Antrag ist von dieser Website herunter-
zuladen.
- Bei Einsendung per Post bitte einen per
Einschreiben frankierten Rückumschlag
beifügen.

*- Bei anderen Staatsangehörigkeiten bitten wir
um Ihren vorherigen Anruf.


04.03.2009 09:33



Honorargeneralkonsulat Hamburg

An der Alster 85
20099 Hamburg

Telefon (040) 24 83 9 - 118
Telefax (040) 24 83 9 - 206

Öffnungszeiten:

Montags - Freitags 09.00 - 12.00 Uhr

Handelsrechtliche und Produktinformationen erhalten Sie beim:

Thai Trade & Investment Center
Bethmannstr. 58
60311 Frankfurt am Main
Telefon (069) 25 49 464 - 0
Telefax (040) 25 49 464 - 20
E-Mail: thaitrade@depfrankfurt.de