Sie können in unserem Konsulat Dokumente bzw. Urkunden be-
glaubigen bzw. legalisieren lassen.
Hierzu benötigen wir folgende Unterlagen:
- Originaldokument bzw. -urkunde
- Eine Kopie für unsere Unterlagen
- Adressierter und frankierter Rückumschlag
- 15 € in bar pro zu beglaubigendem Dokument bzw. Urkunde.
Sollten Sie eine Quittung benötigen, bitten wir Sie höflich darum, diese
entsprechend vorzubereiten und uns mit den übrigen Unterlagen zuzusenden.
Wir werden die vorbereitete Quittung dann ausfertigen und Ihnen mit den
beglaubigten Dokumenten bzw. Urkunden zurücksenden.
Bei der Vielzahl von eingehenden Dokumenten bzw. Urkunden erleichtern
Sie uns hiermit erheblich die Bearbeitung. Wir bedanken uns für
Ihr Verständnis und Ihre Mitarbeit.
Sämtliche Dokumente bzw. Urkunden müssen vorbeglaubigt sein durch z.B.
Regierungspräsidium, Industrie- und Handelskammer, Gericht, Notar, übersetzer o.ä.




